KOSTEN

Neu ist auch die gesetzliche Grundlage der Tagesschulen in der Stadt Bern. Der Stadtrat hat am 30.4.04 ein neues Reglement für die Tagesschulen der Stadt Bern verabschiedet. Neu geregelt sind vor allem die Elternbeiträge an die Tagesschule. In der neuen Berechnung wird nun auch der Grösse der Familien Rechnung getragen. Lassen Sie sich von uns beraten. 

Die ungefähren Kosten pro Betreuungseinheit können Sie dieser Tabelle entnehmen:

Berechnungsgrundlagen und Ermässigungen
EINKOMMENSBERECHNUNG

Das monatliche Einkommen umfasst den Bruttolohn inkl. Anteil 13. Monatslohn, Gratifikationen, Sozialzulagen, Unterhaltbeiträge und Renten. Fürsorgeleistungen werden nicht zum Einkommen gerechnet. Bei unregelmässigem Einkommen wird ein Durchschnittswert errechnet. Erzielen beide Elternteile ein Einkommen, gilt das Gesamteinkommen. Für Selbständigerwerbende gilt, dass sie das Jahreseinkommen +20% auf einen Monat umrechnen. 

BERECHNUNG DES GEBÜHRENTARIFS

Berechnung des Gebührentarifs für eine Betreuungseinheit:
• Der Minimaltarif für eine Betreuungseinheit beträgt CHF 1.00, der Maximaltarif CHF 22.00.

Der Gebührentarif für eine Betreuungseinheit wird nach folgender Formel berechnet:


(21 : 9500) x (anrechenbares monatliches Einkommen - 3500) + 1 - (2 x [Familiengrösse - 2])

BEISPIEL 

Familie X. verdient monatlich Fr. 7'800.00 (Bruttolohn, inkl. Anteil 13. Monatslohn, Sozialzulagen, usw.). 

Familie X. besteht aus: Mutter, Vater und drei Kindern = Familiengrösse von 5 Personen:

( 21 : 9500) x (7800 - 3500) + 1(2x [5 - 2]) = 4,51 

Familie X. bezahlt pro Betreuungseinheit Fr. 4.51. 

Falls es sich um eine Mittagsbetreuung handelt, kommen noch Fr. 7.- dazu. Also Fr. 11.51. 

Das Kind der Familie X. besucht zwei Mittagsbetreuungen ( 2 x Fr. 11.51) und eine Nachmittagsbetreuung ( 1 x Fr. 4.51 ) pro Woche.

D.h. die Eltern bezahlen Fr. 27.53 pro Schulwoche für die Tagesschule. Für die Ferienwochen bezahlen die Eltern nichts.

RECHNUNGSSTELLUNG
• Die Gebühren, einschliesslich der Entgelte für die Mittagessen, werden periodisch für die bestellten Leistungen erhoben.
• Abwesenheiten der Kinder und Jugendlichen haben grundsätzlich keinen Gebührenerlass zur Folge. 
Ausnahme: In Krankheitsfällen wird ab dem 6. aufeinanderfolgenden Schultag der entschuldigten Abwesenheiten ein Gebührenerlass gewährt.
• Das Entgelt für ein Mittagessen beträgt Fr. 7.00.